Brandschau nicht untätig abwarten

Der Termin einer Brandverhütungsschau wird in der Regel rechtzeitig angekündigt. Die DEHOGA Beratung empfiehlt dringend, die Zeit bis dahin nicht untätig abzuwarten, sondern frühzeitig einen Experten einzuschalten, der sich im Vorfeld der kritischen Punkten annimmt,und so den Behördentermin optimal vorbereitet. Da es sich oftmals um bauliche und technische Auflagen zur Brandverhütung handelt, kann es ansonsten sehr teuer werden.

Wenn die Kontrolleure erst einmal ihren Bericht erstellt und die Auflagen angesprochen haben, ist es meist sehr schwierig, im Nachhinein noch wesentliche Änderungen durchzusetzen. Auch bei Gericht sind die Erfolgsaussichten sehr gering, da ein Richter der Sachkunde der Kontrolleure großes Vertrauen entgegen bringt. Das Beratungsteam des DEHOGA Baden- Württemberg ist deshalb durch einen Brandschutzsachverständigen verstärkt worden: Ralf Schäfer verfügt über ein ausgeprägtes Know-how und langjährige Praxiserfahrungen in seinem Fachbereich.

Der Experte aus Stuttgart war Feuerwehrmann und hat ein Studium zum Brandschutzsachverständigen absolviert und gilt in der Branche mit seiner großen Erfahrung als absoluter Profi in Sachen vorbeugender Brandschutz. Wilhelm Okesson, Leiter der DEHOGA Beratung, weiß aus Erfahrung, „dass der Einsatz eines solchen Experten insbesondere vor einer Brandverhütungsschau sinnvoll ist, weil so bereits im Vorfeld eine Strategie erarbeitet werden kann, bevor zumeist kostenintensive Auflagen von Behördenseite ausgesprochen werden.“

Kosten werden meist unterschätzt

Denn meist werden die Belastungen durch eine Brandverhütungsschau von Hoteliers und Gastronomen völlig unterschätzt. Deshalb ist es besser, vorher mit einem Experten zu sprechen. Das ist für die Betroffenen meist billiger, als wenn sie nach der Schau viele Auflagen zu erfüllen haben, bestätigt auch Ralf Schäfer aus seiner langjährigen Erfahrung. Das Problem bei einer Brandverhütungsschau ist nämlich, dass es eindeutige und allgemein gültige Rechtsvorschriften nicht gibt, so dass der Ermessensspielraum der Behörde enorm groß ist.

So wird in jüngster Zeit immer größerer Wert darauf gelegt, dass die vorhandenen Treppenhäuser von keinem angrenzenden Raum aus durch Feuer und Rauch beeinträchtigt werden können. Das Treppenhaus selbst muss in Materialien ausgeführt sein, die schwer entflammbar sind. So manche schöne Holztreppe musste ersetzt werden. Es geht aber auch preiswerter mit geeigneten Dämmmaterialien.

Fachkundiger Rat unentbehrlich

In den Auflagen wird oft lapidar auf DIN-Vorschriften verwiesen, die meist nur Fachleute verstehen. Wer dann ohne fachlichen Beistand ist, gerät in die Gefahr, von den Fachfirmen übervorteilt zu werden, die mit der Durchführung der Maßnahmen zu beauftragen sind. Auch hier ist sachkundiger Rat notwendig, um nach preiswerten Lösungen zu suchen. In Baden-Württemberg sind die Behörden angewiesen, in Hotels mit mehr als 20 Zimmern alle fünf Jahre eine Brandverhütungsschau durchzuführen. dabei ist unerheblich, dass die Kontrolleure bei der letzten Prüfung bestimmte Zustände nicht beanstandet haben. Der Hotelier kann verpflichtet werden, seinen Betrieb immer technisch auf dem neuesten Stand zu halten, um seine Gäste vor Brand und Rauch zu schützen, denn beim Brandschutz gibt es keinen Bestandsschutz.

Beratungsspektrum erweitert

Da die DEHOGA Beratung grundsätzlich zwar keine (Brandschutz-) Gutachten erstellt, jedoch die Nachfrage bei den Mitgliedern – insbesondere in Verbindung mit Brandverhütungsschauen sowie im Zusammenhang mit den kostenlosen Notfallberatungen für Mitglieder – vorhanden ist, wurde das Beratungsspektrum erweitert. Ein Ersttermin vor Ort zu Entwicklung erster Lösungsansätze kostet (außerhalb der Notfallberatung) 275 Euro netto zzgl. Fahrtkosten. Bei Beauftragung zur Erstellung eines umfassenden Brandschutzkonzeptes oder Brandschutzgutachtens ist das Honorar des Sachverständigen abhängig von der individuellen Aufgabenstellung.

Der Experte kann über die DEHOGA Beratung angefordert werden: DEHOGA Beratung Augustenstraße 6, 70178 Stuttgart Tel. 0711/61988-37, Fax:0711/6159692 E-Mail: info(at)dehoga-beratung.de

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