Förderprogramm hilft bei Liquiditätsengpässen

Unternehmen, die Liquiditätsengpässe überbrücken müssen, können einen speziellen L-Bank Förderkredit zu besonders günstigen Konditionen beantragen. Vorteile: flexible Laufzeiten, niedrige Zinsen und die Möglichkeit, den Kredit mit anderen Förderprogrammen oder einer Bürgschaft durch die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg zu kombinieren. Informationen zum Liquiditätshilfeprogramm der L-Bank gibt es bei der DEHOGA Beratung.

Im Rahmen ihres Liquiditätshilfeprogramm unterstützt die L-Bank kleine und mittelständische Unternehmen unter anderem bei:

  • Betriebsmittelfinanzierung: wachstumsbedingt oder zur Aufstockung des Warenlagers
  • Konsolidierung: Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit, kurzfristige Umschuldung des Kontokorrent, Ablösung fälliger Lieferantenverbindlichkeiten
  • Betriebsübernahme: Übernahmepreis, Investitionen zur Modernisierung oder Erweiterung

Die Laufzeit des Förderkredits kann dabei zwischen drei und zehn Jahren flexibel festgelegt werden. Die Mindestkreditsumme liegt bei 10.000 Euro. Die Zinsen sind unter den Marktzinsen für Betriebsmittelkredite angesiedelt. Die Darlehenszinsen gelten für die gesamte Kreditlaufzeit.

Liquiditätshilfedarlehen können mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden. Zum Beispiel können langfristige Investitionen in der Gründungs- und Wachstumsfinanzierung (GuW) und der Betriebsmittelbedarf im Liquiditätshilfeprogramm finanziert werden.

Beantragt wird der Förderkredit grundsätzlich über die Hausbank („Hausbankprinzip“). Diese leitet den Antrag an die L-Bank weiter. Voraussetzung für die Förderung ist, dass der Betrieb ein wirtschaftlich tragfähiges Geschäftsmodell vorweisen kann.

Förderkredit mit Bürgschaft kombinierbar

Besonders interessant für Unternehmen, die nicht über ausreichend bankübliche Sicherheiten verfügen, ist die optionale Kombination mit einer Ausfallbürgschaft der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg. Bis zu einer Bürgschaftshöhe von 2 Millionen Euro kann die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg eine Bürgschaft in Höhe von in der Regel 50 Prozent des Kreditvolumens gewähren. Bei einer Bürgschaftshöhe bis maximal 1 Million Euro ist die Beantragung einer Bürgschaft in Höhe von 80 Prozent der Kreditsumme möglich.

Die DEHOGA Beratung informiert gerne ausführlich über das Liquiditätshilfeprogramm der L-Bank und die Möglichkeit einer Bürgschaft durch die Bürgschaftsbank unter Tel. 0711/61988-37 oder E-Mail info(at)dehoga-beratung.de.

Die aktuellen Zinssätze können Interessierte unter www.l-bank.de über den Pfad „Unternehmen“/ „Vorhaben bestehender Unternehmen“/ „Liquiditätshilfeprogramm“ und dort im Bereich „Downloads herunterladen.

Weitere Informationen zum Liquiditätshilfeprogramm finden Interessierte hier.

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